Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein
Ein Beitrag - alle Leistungen
Alle unsere Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Es entstehen keine Zusatzkosten - egal wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Mitgliedschaft und alle Leistungen schon ab 59 Euro im Jahr
Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind niedrig, weil unser Verein nicht gewinnorientiert arbeitet. Sie richten sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Sie zahlen damit einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag zwischen 59 Euro und maximal 429 Euro - plus eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro.
Beitragsbemessungsgrundlage
Die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich Renten, der pauschal versteuerte Arbeitslohn aus Mini-Jobs, die Lohnersatzleistungen und ausländischen Einnahmen des Mitglieds ergeben die Bemessungsgrundlage für den Steigerungsbetrag. Bei Eheleuten und Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden die entsprechenden Einnahmen beider Mitglieder berücksichtigt.
Beitragspflicht und -fälligkeit
Beitragspflicht und -fälligkeit ergeben sich aus § 9 der Satzung. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§ 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung).
Im ersten Jahr wird der Mitgliedsbeitrag gleich nach dem Beitritt fällig, in den Folgejahren jeweils mit Ablauf des 1. Januar für das Kalenderjahr.
Kostenlose Mitgliedschaft für Kinder
Auch Ihre Kinder können bei uns Mitglied werden - und das sogar beitragsfrei, solange die Eltern Mitglieder bei der Lohi sind, die Kinder sich in einer ganzjährigen Ausbildung befinden und keine Einnahmen über 18.000 Euro haben.
Beitragsordnung zum Download
Gerne stellen wir Ihnen hier unsere Beitragsordnung zum Download zur Verfügung:
Beitragsordnung 2024 herunterladen